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Rechtliches

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Privatpiloten und Art. 100 der Luftfahrtverordnung SR 784.01

Piloten welche entgeltliche Flüge auf Basis einer Privatpilotenlizenz (PPL) anbieten, dürfen keinen Gewinn erzielen. Bei den Berechnungen unserer Flüge sind wir daher vorsichtig und halten uns immer etwas günstiger als die Betriebskosten. Zum einen, um keine Verletzung des Gesetzes zu riskieren, zum anderen um bei Preisschwankungen nicht sofort die Preise anpassen zu müssen. 

Für Privatpiloten ist Fliegen reine Passion. Fliegen macht mit Passagieren gleich doppelt so viel Spass und hilft die Kosten zu senken. Aus diesem Grund wurde wolkenscraper.com ins Leben gerufen. 


 

Auszug aus Art. 100 der Luftfahrtverordnung SR 784.01

"Bei nicht gewerbsmässigen Flügen, für die ein Entgelt entrichtet wird, sind die Passagiere vor dem Abflug auf den privaten Charakter des Fluges und auf die damit verbundenen Folgen hinsichtlich des Versicherungsschutzes hinzuweisen. Gelangen Luftfahrzeuge zum Einsatz, die in Bezug auf die Lufttüchtigkeit der Sonderkategorie angehören, so sind die Passagiere überdies auf die Besonderheiten der Zulassung des jeweiligen Luftfahrzeuges hinzuweisen."

Versicherung

Fliegen ist sehr sicher. Im unwahrscheinlichen Falle eines Unfalls, müssen jedoch gestezliche Bestimmungen berücksichtigt werden. 
Bei wolkenscraper.com werde ausschliesslich nichtgewerbliche Flüge auf entgeltlicher Basis angeboten.

Bei Tod oder Körperverletzung haftet der Luftfrachtführer (Pilot) Kausal bis zu einer Summe von 113'100 Sonderziehungsrechten*. Ab 113'100 Sonderziehungsrechten spielt das Verschulden des Piloten z.B. durch Grobfahrlässigkeit eine Rolle und unterliegt keiner Haftungslimitierung. Bei einem nichtgewerblichen, entgeltlichen Flug ist vor dem Flug ein Beförderungsschein auszustellen. 

Beförderungsschein
Für jeden Flug wird ein Beförderungsschein ausgestellt. Dieser kann vorgängig hier eingesehen werden: 


*Sonderziehungsrechte: Täglich neu festgelegte Recheneinheit des internationalen Währungsfonds bestehend aus den fünf grössten Währungen (britisches Pfund, chinesischer Yuán, Euro, Yen sowie dem US-Dollar).

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